Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2025 · Gültig ab: 10. Juni 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen Säntiswerk (Markus Sulser, Multergasse 34, 9000 St. Gallen; nachfolgend «Säntiswerk», «wir» oder «uns») und den Personen oder Unternehmen, die unsere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend «Kunden» oder «Sie»).
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Mit der Beauftragung unserer Leistungen erklären Sie sich damit einverstanden.
1. Definitionen
- «Leistungen» – Die von Säntiswerk angebotenen Beratungsleistungen, insbesondere Standortgespräch, Prozessdokumentation und Nachfolgeplanung.
- «Kunde» – Jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Säntiswerk in Anspruch nimmt oder beauftragt.
- «Auftrag» – Eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Säntiswerk und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen.
- «Unterlagen» – Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Dokumente, Berichte, Zusammenfassungen und sonstigen Materialien.
- «Vertrauliche Informationen» – Alle im Rahmen des Mandats ausgetauschten Informationen geschäftlicher oder persönlicher Natur.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Säntiswerk erbringt, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Säntiswerk ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Inanspruchnahme unserer Leistungen setzt voraus, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Handelt ein Vertreter im Namen eines Unternehmens, sichert er zu, zur Vertretung berechtigt zu sein.
3. Leistungsbeschreibung
Säntiswerk bietet persönliche Unternehmensberatung für Kleinbetriebe und selbstständig tätige Personen in der Schweiz an. Unsere Leistungen umfassen:
- Standortgespräch (CHF 85): Erstes strukturiertes Gespräch zur Aufnahme der aktuellen Lage, Zahlen und Zielsetzungen Ihres Betriebs.
- Prozessdokumentation (CHF 155): Erfassung und schriftliche Aufbereitung bestehender betrieblicher Abläufe in klarer, teilbarer Form.
- Nachfolge- und Kontinuitätsplanung (CHF 320): Begleitung bei der Vorbereitung von Eigentümer- oder Führungswechseln mit praktischen Planungsschritten.
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Auftrag festgelegt. Leistungen werden primär in St. Gallen und der Ostschweiz erbracht; nach Absprache auch an anderen Orten oder per Videokonferenz.
4. Zustandekommen des Vertrags
Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung schriftlich (per E-Mail oder ausgefülltem Formular) oder mündlich bestätigt und Säntiswerk diese Bestätigung annimmt. Eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Säntiswerk oder die Aufnahme der Leistungserbringung gilt ebenfalls als Annahme.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden Fassung an.
5. Pflichten der Kunden
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bitten wir um folgende Mitwirkung:
- Zeitgerechte Bereitstellung aller für den Auftrag erforderlichen Unterlagen, Zahlen und Informationen.
- Erreichbarkeit für vereinbarte Termine und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist.
- Wahrheitsgemässe Angaben zu den eigenen betrieblichen Verhältnissen.
- Nutzung der erstellten Unterlagen ausschliesslich für eigene, rechtmässige Zwecke.
Unzulässige Nutzungen umfassen:
- Weitergabe von Säntiswerk-Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung.
- Nutzung der Unterlagen für kommerzielle Weiterverkaufszwecke.
- Jegliche Handlungen, die gegen geltendes Schweizer Recht verstossen.
6. Geistiges Eigentum
Alle von Säntiswerk im Rahmen eines Auftrags erstellten Unterlagen, Methoden, Vorlagen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von Säntiswerk, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Dem Kunden wird eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Unterlagen für die vereinbarten betrieblichen Zwecke eingeräumt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Säntiswerk.
Die Marke «Säntiswerk» sowie alle damit verbundenen Logos und Bezeichnungen sind schutzwürdig. Ihre Verwendung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
7. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach den im Auftrag vereinbarten Beträgen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Standardpreise (exkl. allfällige Auslagen):
- Standortgespräch: CHF 85
- Prozessdokumentation: CHF 155
- Nachfolge- und Kontinuitätsplanung: CHF 320
Alle Beträge sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern Säntiswerk MWST-pflichtig ist. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
Rückerstattungen: Bei Absage eines Termins durch den Kunden mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit kann eine Bearbeitungspauschale von CHF 30 anfallen. Im Übrigen entscheidet Säntiswerk über Rückerstattungen nach billigem Ermessen, sofern Leistungen noch nicht erbracht wurden.
Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung, TWINT. Weitere Methoden nach Absprache.
8. Leistungsspezifische Bedingungen
Standortgespräch: Das Gespräch findet in der Regel vor Ort in St. Gallen oder per Videokonferenz statt und dauert ca. 60–90 Minuten. Im Anschluss erhält der Kunde eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse.
Prozessdokumentation: Der zeitliche Aufwand wird vor Beginn abgestimmt. Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen über laufende Abläufe bereit. Die fertigen Unterlagen werden als PDF oder in vereinbartem Format übergeben.
Nachfolge- und Kontinuitätsplanung: Dieses Mandat umfasst in der Regel mehrere Gespräche und die Erarbeitung eines schriftlichen Massnahmenplans. Änderungen am vereinbarten Umfang bedürfen einer gegenseitigen Absprache. Rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
9. Haftungsausschluss
Die Leistungen von Säntiswerk sind beratender Natur. Wir geben keine Zusagen über bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse. Entscheidungen auf Basis unserer Empfehlungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Säntiswerk erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Sinne entsprechender Berufsgesetze. Für rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung zugelassener Fachpersonen.
Die Verfügbarkeit unserer Leistungen kann aufgrund von Terminsituation, Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen vorübergehend eingeschränkt sein. In solchen Fällen bemühen wir uns um eine zeitnahe Alternative.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Säntiswerk für direkte Schäden ist auf die für den betreffenden Auftrag bezahlte Vergütung beschränkt, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurde.
Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Drittansprüche übernimmt Säntiswerk keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen oder technische Ausfälle ausserhalb unseres Einflussbereichs, entbinden Säntiswerk von der Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.
11. Vertraulichkeit
Säntiswerk behandelt alle im Rahmen eines Mandats erhaltenen vertraulichen Informationen des Kunden diskret und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter.
Dieselbe Sorgfaltspflicht erwarten wir umgekehrt vom Kunden in Bezug auf von Säntiswerk weitergegebene Methoden, Vorlagen oder betriebsinterne Informationen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Dauer des Mandats hinaus.
12. Kündigung
Einzelne Leistungsaufträge können von beiden Seiten mit schriftlicher Mitteilung jederzeit beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Säntiswerk behält sich vor, ein Mandat fristlos zu beenden, wenn der Kunde gegen diese AGB verstösst, unrichtige Angaben gemacht hat oder eine weitere Zusammenarbeit aus ethischen oder rechtlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Regelungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum und Haftung bleiben nach Beendigung des Auftrags in Kraft.
13. Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten suchen wir zunächst das direkte Gespräch. Bitte wenden Sie sich an [email protected]. In vielen Fällen lassen sich Unstimmigkeiten auf kurzem Weg klären.
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, untersteht dieser Vertrag ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz, sofern gesetzlich nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist.
Massgebendes Recht ist das Schweizerische Obligationenrecht (OR) sowie weitere einschlägige Bundesgesetze.
14. Allgemeine Bestimmungen
- Vollständigkeit: Diese AGB sowie allfällige Auftragsbestätigungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zu ihrem Gegenstand.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf deren künftige Geltendmachung dar.
- Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Säntiswerk an Dritte übertragen.
- Mitteilungen: Rechtlich relevante Mitteilungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder Post an die im Auftrag hinterlegten Kontaktdaten.
15. Änderungen der AGB
Säntiswerk behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir bestehende Kunden mit laufenden Mandaten per E-Mail.
Die Fortführung eines Mandats nach Inkrafttreten geänderter AGB gilt als Zustimmung. Für bereits abgeschlossene und abgerechnete Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses.
16. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu einzelnen Aufträgen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Säntiswerk – Markus SulserMultergasse 34
9000 St. Gallen
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 71 558 26 13